DAIBOLA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Angebote und Lieferungen der Daibola Trade Ltd., London, United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, als Händler, welcher Waren und Dienste anbietet erreichbar unter DAIBOLA.biz, DAIBOLA.de, DAIBOLA.co.uk, abgekürzt als „DAIBOLA“ im nachfolgenden.

2. Allgemeines

Die Vereinbarungen zwischen DAIBOLA und dem Kunden unterliegen dem Gesetz dem Vereinigen Königreich von Großbritannien und Nord-Irland. DAIBOLA und der Kunde unterwerfen sich der Rechtsprechung der britischen Gerichte in bezug auf jeglichen Streit hinsichtlich dieser Vereinbarungen.

3. Kunden

DAIBOLA schließt nur Verträge mit Kunden, die entweder
(a) Einzelpersonen mit voller Rechtsfähigkeit und älter als 18 Jahre sind, oder
(b) juristische Personen sind.

DAIBOLA behält sich das Recht vor von einem Vertrag zurücktreten, wenn eine Offerte durch eine andere als der oben genannten Personen irrtümlich angenommen wurde.

4. Vertragsabschluß

Ein Vertrag zwischen DAIBOLA und dem Kunden entsteht durch den Abschluß des Bestellvorganges durch den Kunden einerseits und die Lieferung der bestellten Artikel durch DAIBOLA andererseits. Nach dem Eingang der Bestellung wird DAIBOLA eine Bestätigung per E-Mail versenden.

5. Rücksendungen

Um größtmögliche Kundenzufriedenheit sicherzustellen, ermöglicht es DAIBOLA seinen Kunden ein uneingeschränktes Recht auf Rücksendung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Erhalt der Artikel. Ausgenommen hiervon sind nur Produkte, welche auf Kundenwunsch besorgt wurden und die damit nicht im Warensortiment enthalten sind, Produkte, die speziell für den Kunden angefertigt wurden, und Produkte, die nach Vorgaben des Kunden geändert wurden. Bei versiegelten Produkten wie Software (ausgenommen Hardware-Treiber) und Audio-/Video-Aufzeichnungen muß das Siegel des Datenträgers bzw. Tonträgers unbeschädigt sein.

Ausgenommen sind Download-Produkte (Software oder A/V-Medien).

Der Preis der Ware wird auf das Kundenkonto angerechnet und kann gemäß den Vorgaben des Kunden transferiert werden.

Das Recht auf Rücksendung kann geltend gemacht werden durch einen schriftlichen Rücksendungsersuchen, z.B. per Brief. Der Kunde muß dann das durch DAIBOLA geforderte Vorgehen befolgen. Bezüglich DAIBOLA hat der Kunde, der Waren von außerhalb des Vereinigten Königreichs zurückschickt, dafür Sorge zu tragen, daß die Rücksendung von den britischen Behörden nicht als ein Import behandelt wird.

6. Lieferung

Die Kosten für Verpackung, Versand und Porto werden durch das Internet-Shop-System gemäß dem Gewicht der bestellten Waren und der gewählten Versandart (Standard, Luftpost oder Expreß) berechnet. DAIBOLA behält sich das Recht vor, eine Warensendung in mehrere Teile zu teilen ohne Mehrkosten für den Kunden, zum Beispiel, wenn ein Artikel nicht zum Versand bereitsteht. DAIBOLA liefert weltweit.

Kosten, die durch Download von Produkten entstehen (z.B. durch Zeit- oder Volumentarife des Internet-Providers des Kunden), sind vom Kunden selbst zu tragen.

7. Preise und Angebot

Alle Warenpreise auf der Daibola-Website beinhalten die Mehrwertsteuer mit dem zum Tag der Rechnungslegung relevanten Steuersatz.

Das Angebot ist freibleibend. Für fehlerhafte Preisangaben oder Software-Fehler im Internet-Shop-System wird keine Haftung übernommen.

Die Preise auf der Web-Site können zur Bequemlichkeit des Kunden in unterschiedlichen Währungen angezeigt werden. Die Währung in Großbritannien ist das britische Pfund. DAIBOLA akzeptiert zusätzlich Zahlungen in Euro. Zahlungen in anderen konvertierbaren Währungen sind nach Absprache mit Daibola möglich.

8. Kundenkonto und Bezahlung

Die Gesamtkosten der Warenlieferung (d.h. die Summe der Produktpreise und die Versandkosten) werden vom Kundenkonto abgebucht. Guthabengutschrift kann durch Bank-Überweisung, per Scheck, durch Online-Bezahlungssysteme und per Kreditkarte erfolgen. DAIBOLA wird eine Bank oder einen Anbieter von Online-Bezahlung damit beauftragen, die Bezahlung zu bearbeiten. Bankgebühren und mögliche weitere Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist berechtigt jederzeit Auskunft über den aktuellen Guthabenstand seines Kundenkontos zu verlangen. Guthaben kann auf Verlangen des Kunden zu einem Bankkonto oder einem Online-Bankkonto überwiesen werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von DAIBOLA.

10. Garantie

10.1 Daibola garantiert, daß die Waren für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Liefertag zum Kunden
(1) frei sind von jeglichem Materialdefekt, der einen nachteiligen Effekt in der Brauchbarkeit darstellt, und
(2) sich gemäß der mitgegebenen Bedienungsanleitung betreiben lassen.

10.2 Wenn eine der Garantien aus Punkt 10.1 verletzt wird, so muß der Kunde so schnell wie möglich Meldung an DAIBOLA machen. Bevor der Kunde eigenmächtig in Aktion tritt, muß er DAIBOLA eine angemessene Zeit geben, das Problem zu beheben. Dies erfolgt ohne jeden Preiszuschlag an den Kunden. Wenn DAIBOLA dies nicht in einer angemessenen Zeit beheben kann oder DAIBOLA entscheidet, daß es keinen vernünftigen Weg gibt, das Problem zu beheben, dann kann Daibola sich entschließen, die Waren zurückzunehmen und dem Kunden das Geld für die Artikel zurückzuerstatten.Wenn sich DAIBOLA hierfür entscheidet, so stellt dies die einzige Garantie dar und DAIBOLA ist von anderen Ansprüchen von Seiten des Kunden freigestellt.

Mit Ausnahme der vom Gesetz vorgeschriebenen Garantien, welche nicht ausgeschlossen werden können, und der in Abschnitt 10 festgelegten Garantien, übernimmt DAIBOLA keine weitere Garantie an den Kunden. Insbesondere gibt es keine implizite Garantie für eine zufriedenstellende Qualität oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck. Der Kunde ist verantwortlich zu entscheiden, ob oder ob nicht die Waren für die Zwecke des Kunden geeignet sind, und DAIBOLA wird hierfür nicht verantwortlich sein.

NICHTS IN DIESEM ABSCHNITT 9 BEEINFLUSST ALLERDINGS DIE GESETZLICHEN RECHTE DES KUNDEN.

11. Haftung

11.1 Bis zu dem Umfang, der vom Gesetz des Vereinigten Königreichs erlaubt wird, wird DAIBOLA nicht verantwortlich sein (sei es durch Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder jeglichen anderen Grund) für Tod oder Verletzung, Profitverlust, Verkaufsverlust, Einkunftsverlust, Verlust aller Daten oder jegliche andere indirekten, Folge- oder Sonderverluste.

11.2 Vorbehaltlich Absatz 11.1 wird die Gesamtverbindlichkeit von DAIBOLA in dieser Vereinbarung und in Beziehung zu allem, was DAIBOLA getan oder nicht getan hat im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (und ob die Haftung eintritt wegen Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder aus jeglichem anderen Grund) auf einen Betrag entsprechend 125% der Gesamtwerts des geordneten Warenwerts (Summe der Preise) begrenzt.

12. Altersanforderung für bestimmte Waren

Das Gesetz verlangt ein bestimmtes Mindestalter für den Kauf von bestimmten Waren. Sie bestätigen, daß Sie das verlangte Alter erreicht haben, und daß die Waren für die Eigennutzung bestimmt sind oder für eine andere Person, die das verlangte Alter erreicht hat.

13. Höhere Gewalt

Daibola ist nicht verantwortlich für den Ausfall oder die Verzögerung von Lieferungen, oder für den Schaden an oder Defekte von Waren aufgrund von Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von DAIBOLA liegen (z.B. Streiks).

14. Ausschluß des UN-Kaufrechts

Das UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.

15. Salvatorische Klausel

Wenn eine der gegebenen Vertragsbedingungen oder Bestimmung nicht durch das britische Gesetz gedeckt ist, so soll sie so nahe wie möglich an den ursprünglichen Bestimmungen ausgelegt werden in einer Art, daß sie mit dem Gesetz in Einklang steht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen soll nicht berührt werden.

Alle Abbildungen, Beschreibungen und das Layout sind Eigentum von DAIBOLA. Reproduktionen, in Gänze oder auszugsweise, sind streng untersagt ohne vorheriges schriftliches Einverständnis durch DAIBOLA.

Hinweis: Diese deutsche Übersetzung ist nur für die Information des Kunden vorgesehen; die rechtlich bindende Fassung ist die englische Fassung.